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Wann und wie bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, in den letzten drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht vermittelt sind oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein. Die Rahmenfrist von drei Monaten verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben.

Zweck und Wert des Vermittlungsgutscheins

Den Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern. Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten. Wenn ein von Ihnen beauftragter privater Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er - unter bestimmten Voraussetzungen - die Vermittlungsvergütung von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat. Der Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) ausgestellt. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX können einen um bis zu 500 Euro höher dotierten Vermittlungsgutschein erhalten.

Muster der Gutscheine sowie eines Vermittlungsvertrages für Bewerber können Sie unter Downloads einsehen.


 

 

 

 

 

 

 

 

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